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Gesetze und Verwaltungsvorschriften

 

Gesetze zum Schiedsamt
in Rheinland-Pfalz

 

  
 Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) 
 Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz (SchO) 
 Durchführung der SchO (VVzSchO) 
 Strafprozessordnung (StPO) 
 Strafgesetzbuch (StGB) 
 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
 § 15 a Einführungsgesetz zur ZPO (EG ZPO) 
 Zivilprozessordnung (ZPO) 
 Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) 

Aktuelles: 

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen 

Vom 8. Dezember 2025 

(Auszug)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 

Artikel 1 

Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes 

Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 

1. § 23 wird wie folgt geändert: 

a) In Nummer 1 wird die Angabe „fünftausend“ durch die Angabe „zehntausend“ ersetzt. 

b) Nummer 2 Buchstabe e wird durch den folgenden Buchstaben e ersetzt: 

„e) Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht nach den §§ 910, 911, 923 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach den landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Artikels 124 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt;“

Zusammenfassung des Herrn Amtsgerichtsdirektors a.D. Albrecht G. Paulisch - siehe folgender Link:

t3://file?uid=34803