Hinweise des BDS - Bezirks Mainz/Bad Kreuznach/Frankenthal zu Reisekosten bei Fortbildungsveranstaltungen
Versicherungsschutz
Ehrenbeamte des Landes RLP sind während Ihrer Dienstgeschäfte und Dienstreisen durch das Land versichert. Deshalb sollte unbedingt vor ! Antritt einer Dienstreise ein Antrag auf Reisekostenvergütung unterschrieben werden.
Abrechnung nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bei Veranstaltungen, die der BDS und seine Bezirke aus eigenen Mittel finanziert, gilt das BRKG.
Besonders wichtig:
- Es wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke (= hin und zurück).
- Das erhebliche dienstliche Interesse gilt aus vorausgesetzt. Insofern entfällt eine entsprechende Bestätigung im Antrag auf Reisekostenvergütung. Angaben im Feld „Dienstvorgesetze“ und „Triftiger Grund“ sind somit entbehrlich.
- Keine Entschädigung für die Mitnahme weiterer Dienstreisender (BRKGVwV zu § 5 BRKG).
- Anträge auf Reisekostenvergütung werden in einer Veranstaltung an den Schatzmeister ausgehändigt, der nach Prüfung der „Sachlichen und rechnerischen Richtigkeit“ unverzüglich die Erstattung auf die im Reiseantrag aufgeführte IBAN übernimmt. Falls ein Verzicht auf Reisekostenvergütung vorliegt, sollte der Antrag bis zur Beendigung der Dienstreise aufbewahrt werden.
Abrechnung nach Landesreisekostengesetz (LRKG)
Bei Veranstaltungen, die das Land RLP finanziert, gilt das LKRG.
Besonders wichtig:
- Es wird ausdrücklich auf die Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung im Merkblatt des JM, Referat 564, Stand 01.01.2019 verwiesen.
- Für die Mitnahme weiterer Dienstreisender wird eine Mitnahmeentschädigung von 2 Cent je Person und pro Kilometer zurückgelegter Wegstrecke (= hin und zurück) gewährt (§ 6 Abs. 4 LRKG).
- Triftige Gründe zur Nutzung des privaten PKWs sind vor ! Beginn der Veranstaltung mittels im Internet abrufbaren Vordruck Antragsformular "Triftiger Grund" unmittelbar beim Ministerium der Justiz zu beantragen und dabei elektronisch an folgende E-Mailadresse zu richten: Triftiger-Grund@jm.rlp.de. Die Bestätigung des triftigen Grundes durch das JM ist als Voraussetzung einer vollständigen Erstattung dem Antrag auf Reisekostenvergütung beizufügen - vgl. o.a. Merkblatt.